Vater und Sohn gehen nebeneinander am Meeresufer

Vater-Kind-Kur: Wann sie sinnvoll ist und was sie bringt

Die meisten Väter, mit denen ich über eine Kur spreche, wissen nicht, dass es das für sie gibt. Sie kennen Mutter-Kind-Kuren, irgendwie, von einer Nachbarin oder der Schwägerin, und halten das für etwas, das Frauen machen. Dass sie selbst einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, seit Jahren, und dass der Arbeitgeber in dieser Zeit weiterzahlt, hat ihnen nie jemand gesagt.

Und ich weiß, dass drei Wochen erst einmal nach viel klingen, wenn man sich schon dafür rechtfertigt, an einem Dienstag pünktlich zu gehen. Aber eine Kur ist eine medizinische Leistung, die dir zusteht, wenn deine Kräfte am Ende sind, kein Urlaub und kein Sonderwunsch. Und in den meisten Fällen merkt das Umfeld lange vorher, dass sie es sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vater-Kind-Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 24 und § 41 SGB V, kein Ermessen und kein Sonderfall.
  • Sie dauert drei Wochen und ist in der Regel alle vier Jahre möglich. Deine Zuzahlung beträgt 10 Euro am Tag, für die Kinder fällt nichts an.
  • Dein Kind darf bis zum zwölften Geburtstag mit, in besonderen Fällen bis vierzehn, bei einer Behinderung ohne Altersgrenze.
  • Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter (§ 9 EFZG), und die Zeit darf nicht auf deinen Urlaub angerechnet werden (§ 10 BUrlG).
  • Der häufigste Fehler ist zu warten, bis es nicht mehr geht. Eine Vorsorgemaßnahme setzt genau da an, wo noch etwas zu verhindern ist.

Wann eine Kur in Frage kommt

Der Anlass ist fast nie ein einzelnes Ereignis. Es ist die Summe: ein Job, der alles nimmt, ein Kind, das noch klein ist, vielleicht eine Trennung, vielleicht eine Partnerin, die selbst am Ende ist, und dazwischen kein Tag, an dem niemand etwas von dir will. Irgendwann fängt der Körper an, davon zu erzählen.

Typisch sind anhaltende Erschöpfung, Schlafstörungen, Kopf- oder Rückenschmerzen ohne klaren Befund, Magen-Darm-Beschwerden, Gereiztheit, die nicht mehr weggeht, und ein Rückzug, der zur Gewohnheit wird. Bei Männern zeigt sich Überlastung häufiger in Reizbarkeit und Aktionismus als in Traurigkeit, und genau deshalb wird sie oft spät erkannt, auch von einem selbst.

Einen Unterschied lohnt es sich zu kennen, weil er über den Weg entscheidet: den zwischen Vorsorge und Rehabilitation. Eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V setzt an, bevor eine Erkrankung entstanden ist oder sich verfestigt hat. Eine Reha nach § 41 SGB V kommt dann in Frage, wenn bereits eine Erkrankung vorliegt. Für Väter ist in den allermeisten Fällen die Vorsorge der richtige Weg, und sie ist es umso mehr, je früher man sie in Betracht zieht.

Der häufigste Fehler ist das Warten. Viele Männer stellen den Antrag erst, wenn sie krankgeschrieben sind, und verschenken damit genau die Phase, in der eine solche Maßnahme am meisten bewirkt. Wenn du dich in Stressbewältigung für Väter wiedererkennst, ist der Zeitpunkt vermutlich schon da.

Was dir zusteht

Seit 2007 ist die Vater-Kind-Kur eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat die Kasse sie zu bewilligen. Es ist keine Kulanz, um die du bitten musst.

Die Maßnahme dauert drei Wochen und ist in der Regel alle vier Jahre möglich; bei medizinischer Dringlichkeit früher. Deine Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag, also 210 Euro für die drei Wochen. Für mitreisende Kinder unter achtzehn fällt keine Zuzahlung an. Wer diesen Betrag nicht aufbringen kann, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen; außerdem unterstützt das Müttergenesungswerk in Härtefällen.

Mitnehmen darfst du dein Kind in der Regel bis zum zwölften Geburtstag, in besonderen Fällen bis zum vierzehnten, bei Kindern mit Behinderung ohne Altersgrenze. Die Kinder werden in der Einrichtung tagsüber betreut und haben ein eigenes Programm, damit du an deinen Terminen teilnehmen kannst.

Die Auswahl an Häusern ist überschaubar. Das Deutsche Müttergenesungswerk hat bundesweit über siebzig Einrichtungen, von denen nur ein Teil Väter aufnimmt; die meisten liegen an Nord- und Ostsee oder in den Mittelgebirgen. Für die Beratung stehen knapp achthundert Beratungsstellen zur Verfügung, die auch bei der Auswahl des Hauses helfen. Das ist der Punkt, an dem ich jedem raten würde, nicht allein zu recherchieren: Die Beratungsstellen kennen die Häuser und wissen, welches zu deiner Lage passt.

Der Weg zum Antrag

Der Weg ist kürzer, als er aussieht, und er beginnt beim Arzt, nicht bei der Kasse.

Erstens: Termin bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt. Dort wird die medizinische Notwendigkeit festgestellt und das Attest ausgestellt. Für eine Vorsorgemaßnahme ist das Formular 64 vorgesehen, für eine Reha das Formular 61. Geh in dieses Gespräch nicht mit Untertreibung. Viele Männer schildern ihre Lage so, wie sie sie vor Kollegen schildern würden, und das führt dazu, dass der Antrag zu schwach ausfällt.

Zweitens: Beratungsstelle. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks und der Wohlfahrtsverbände unterstützen kostenlos beim Ausfüllen, bei der Wahl der Einrichtung und bei der Begründung. Sie wissen, worauf die Kassen achten. Dieser Schritt ist freiwillig und der wirksamste von allen.

Drittens: Antrag bei deiner Krankenkasse. Danach dauert es in der Regel drei bis sechs Wochen bis zum Bescheid.

Viertens, falls abgelehnt: Widerspruch. Du hast dafür einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ein Widerspruch ist keine Formalie ohne Aussicht — viele Ablehnungen halten der zweiten Prüfung nicht stand, vor allem wenn der Arzt die Begründung ergänzt und die Beratungsstelle mitschreibt. Lass dich von einer ersten Ablehnung nicht abschrecken.

Arbeitgeber, Lohn und Urlaub

Hier liegen die beiden Punkte, die kaum jemand kennt und die die Entscheidung oft kippen.

Dein Arbeitgeber zahlt während der Maßnahme das Gehalt weiter, wie im Krankheitsfall. Geregelt ist das in § 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Voraussetzung ist die Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger, hier also deine Krankenkasse. Du musst den Arbeitgeber unverzüglich informieren, sobald du den Termin kennst, und ihm die Bescheinigung vorlegen.

Und die Zeit wird nicht auf deinen Urlaub angerechnet. § 10 des Bundesurlaubsgesetzes sagt das wörtlich: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, solange ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dein Jahresurlaub bleibt dir also vollständig erhalten.

Zustimmen muss dein Arbeitgeber nicht, weil es nichts zu genehmigen gibt. Du teilst den Zeitraum mit, so früh wie möglich, damit die Vertretung geplant werden kann. Mehr ist es formal nicht.

Was drei Wochen verändern

Der Ablauf ist unspektakulär: ärztliche Eingangsuntersuchung, ein Programm aus Bewegung, Entspannung, Gesprächsgruppen und Einzelgesprächen, dazu Zeit mit deinem Kind, die nicht von Terminen zerschnitten wird. Für viele Väter ist der wirksamste Teil der, den niemand plant: dass in der ersten Woche der Druck abfällt und darunter sichtbar wird, wie es einem eigentlich geht.

Der zweite Teil ist die Gruppe. Drei Wochen mit anderen Vätern, die aus ähnlichen Gründen dort sind, nehmen der Scham ihre Kraft. Ich sehe das in meinen Seminaren regelmäßig: Männer, die jahrelang geglaubt haben, sie seien der Einzige, der es nicht schafft, sitzen plötzlich in einem Raum voller Leute mit derselben Geschichte.

Und der dritte Teil ist dein Kind. Drei Wochen, in denen du für alles zuständig bist, ohne Absprache, ohne jemanden, der es besser weiß. Väter beschreiben das hinterher oft als die Zeit, in der ihre Beziehung zum Kind einen anderen Charakter bekommen hat.

Was eine Kur nicht leistet, gehört genauso dazu. Sie ändert nicht die Bedingungen, in die du zurückkehrst. Wenn der Job dich krank macht und alles beim Alten bleibt, bist du nach ein paar Monaten wieder dort, wo du vorher warst. Deshalb lohnt es sich, die dritte Woche zu nutzen, um konkret zu planen, was sich zu Hause ändern muss, und dafür Verbündete zu suchen — in der Partnerschaft, im Betrieb, im eigenen Umfeld.

Häufig gestellte Fragen zur Vater-Kind-Kur

Steht mir als Vater überhaupt eine Kur zu?

Ja. Seit 2007 ist die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen (§ 24 SGB V), bei bestehender Erkrankung greift § 41 SGB V. Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, muss die Kasse bewilligen.

Was kostet mich die Kur?

Zehn Euro Zuzahlung pro Tag, für drei Wochen also 210 Euro. Mitreisende Kinder unter achtzehn zahlen nichts. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, und das Müttergenesungswerk unterstützt in Härtefällen.

Wie alt darf mein Kind sein?

In der Regel bis zum zwölften Geburtstag, in besonderen Fällen bis zum vierzehnten. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Mehrere Kinder können mitfahren.

Zahlt mein Arbeitgeber weiter, und geht das vom Urlaub ab?

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter (§ 9 EFZG), sobald die Kasse bewilligt hat. Und die Zeit darf nicht auf den Urlaub angerechnet werden, das steht so in § 10 BUrlG. Dein Jahresurlaub bleibt vollständig erhalten.

Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid habe?

In der Regel drei bis sechs Wochen nach Eingang des Antrags. Plane die Zeit ein, wenn du an bestimmte Ferien gebunden bist.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Lohnt sich ein Widerspruch?

Häufig ja. Du hast dafür einen Monat ab Zugang des Bescheids. Viele Ablehnungen halten der zweiten Prüfung nicht stand, besonders wenn der Arzt die Begründung ergänzt und eine Beratungsstelle den Widerspruch begleitet.

Wie oft kann ich eine Kur in Anspruch nehmen?

In der Regel alle vier Jahre. Bei medizinischer Dringlichkeit sind Ausnahmen möglich, die dann ärztlich begründet werden müssen.

Ist das nicht eigentlich etwas für Mütter?

Der Anspruch gilt seit Jahren für beide Elternteile gleichermaßen. Was stimmt: Es gibt deutlich weniger Häuser, die Väter aufnehmen, und deshalb lohnt sich die Beratung bei der Auswahl. Ein Grund, es nicht zu beantragen, ist das nicht.

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Carsten Vonnoh
Carsten Vonnoh, Väterexperte und Autor

Väterexperte, Autor und systemischer Familien- & Paarberater (DGSF), Gründer der Vaterherz® Akademie

Mein Buch
Radikal Vater sein

Erscheint am 5. Oktober 2026 · Versus/Vahlen

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